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Antwort von Maria 1.0 auf das kfd-Papier zum § 218 StGB

Das Positionspapier „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB“ der kfd kann von jedem Katholiken und jedem Menschen guten Willens nur aufs Entschiedenste zurückgewiesen werden. Bei der Frage der Tötung ungeborener Kinder kann es keinen legitimen Pluralismus geben, denn die direkte Tötung eines unschuldigen Menschen ist per definitionem Mord.

Der katholische Glaube besagt eindeutig: Das menschliche Leben ist von der Empfängnis an heilig, unverfügbar und mit höchster Sorgfalt zu schützen. Beim Schwangerschaftskonflikt geht es daher nicht um den Konflikt zwischen zwei gleichberechtigten Interessen, denn das menschliche Leben ist ein ungleich höheres Gut als jegliche Lebensentwürfe und Lebensplanungen. Wer sagt, es sei gerechtfertigt, unschuldiges menschliches Leben direkt zu beenden, und sei es wenige Augenblicke nach der Empfängnis, der kann sich weder als katholisch noch überhaupt als Mensch von Integrität bezeichnen.

Zum Begriff „ungeborenes Leben“

Das Positionspaper bezeichnet den Menschen im Mutterleib als „ungeborenes Leben“, weil diese Bezeichnung neutral und gesellschaftlich anschlussfähig sei. Diese Formulierung ist absurd in ihrem Mangel an Präzision. „Ungeborenes Leben“ ist auch der Embryo eines Marders. Doch in unserem Fall geht es um ungeborenes menschliches Leben, das heißt konkret um einen ungeborenen Menschen, eine ungeborene Person, die bereits seit ihrer Empfängnis mit einer vernunftbegabten Seele ausgestattet ist. Die Menschenwürde hängt nicht davon ab, ob der Mensch geboren ist oder nicht. Von einem ungeborenen Menschen zu sprechen, mag gesellschaftlich nicht anschlussfähig sein, aber verständlicher als das Abstraktum „ungeborenes Leben“ ist er allemal – und warum gesellschaftliche Anschlussfähigkeit ein Wert sein sollte, erschließt sich mit Blick auf unsere Gesellschaft kaum. Was wir brauchen, ist eine gesellschaftliche Herausforderung!

Zum angeblichen Spannungsfeld zwischen Lebensrecht und Selbstbestimmung

Das Positionspaper stellt das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und die Selbstbestimmung der Frau in ein Spannungsverhältnis, das am Ende offenbleiben könne. Wenn sie dafür, wie sie sagen, mit Theologen im Gespräch waren, muss es sich um bösartige oder inkompetente Theologen gehandelt haben.

Moraltheologisch ist die Reihenfolge der Güter glasklar: Das oberste Gut ist die Ehre Gottes, welche selbstverständlich verbietet, das Leben eines von Gott geschaffenen unschuldigen Menschen irgendeinem „Selbstbestimmungsrecht“ zu opfern. Gott allein ist Herr über Leben und Tod. Nach der Ehre Gottes muss der Mensch zunächst auf sein eigenes Seelenheil achten. Die Abtreibung aber ist objektiv eine Todsünde, die, wenn sie nicht bereut wird, einen Menschen auf direktem Weg in die Hölle führen kann. Als nächstes steht das Seelenheil des Nächsten in der Ordnung der Güter. Auch dieses verbietet die Abtreibung, denn bei dieser stirbt ein Mensch, ohne zuvor die Taufe empfangen zu haben. Dann erst folgt in der Ordnung der Güter das eigene Leben – nicht die Lebensplanung, sondern das physische Leben. Es ist unter Umständen möglich, zur Rettung des eigenen Lebens den Tod eines anderen in Kauf zu nehmen (beispielsweise, wenn notwendige Medikamente den Tod des ungeborenen Menschen als Nebenwirkung zur Folge haben) – aber selbst in dieser Situation ist die direkte Tötung eines unschuldigen Menschen niemals gerechtfertigt. Mord bleibt Mord, auch wenn ich dadurch länger lebe, und ein höheres Gut als mein Leben ist mein Seelenheil. Zudem geschehen die wenigsten Abtreibungen, weil das Leben der Mutter in Gefahr ist, sondern aus Gründen der Lebensplanung. Nach dem eigenen Leben kommt das Leben des Nächsten in der Ordnung der Güter, und natürlich gehören die eigenen Kinder hier noch einmal zu den wichtigsten Verpflichtungen. Sämtliche Überlegungen zu Lebensplanung und Selbstbestimmung spielen in der Ordnung der Güter mit dem Schutz des Lebens ungeborener Menschen überhaupt nicht in einer Liga.

Zur Behauptung eines legitimen Meinungspluralismus

Das Positionspaper betont die Meinungsvielfalt innerhalb der kfd und stellt Befürworter und Kritiker des § 218 nebeneinander, wobei die Befürworter für die Beibehaltung des status quo sind, die Gegner aber Abtreibung komplett aus dem Strafrecht streichen wollen. Diese Darstellungsweise unterstellt, ein katholischer Verband könne offenlassen, ob der strafrechtliche Schutz ungeborener Menschen grundsätzlich notwendig sei. Die Möglichkeit einer Verschärfung der gesetzlichen Lage wird überhaupt nicht in den Blick genommen.

Damit dürfte sich der Verband eigentlich aus intellektueller Ehrlichkeit heraus nicht mehr „katholisch“ nennen. Über konkrete Hilfsangebote und pastorale Vorgehensweisen kann disputiert werden. Nicht diskutabel ist aber, dass der Staat unschuldiges menschliches Leben schützen muss. Ein Gesetz, das ungeborene Menschen schützt, ist kein bloßes Symbol einer alten Moral, sondern Ausdruck elementarer Gerechtigkeit. Die Strafbarkeit belastet denjenigen, der die Straftat verübt? Gut! Dazu ist ein Strafgesetz nämlich da. Eine Straftat sollte belastend wirken. So zu tun, als handele es sich um eine menschliche Handlung wie jede andere, ist ein Verbrechen an der Menschenwürde des Kindes, das sterben soll. Ebenso aber ist es ein Verbrechen an der Würde der Mutter, die in Gefahr steht, ihre Seele zu verlieren.

Immerhin erwähnt das Positionspapier die Möglichkeit, Notlagen durch konkrete Unterstützung in materieller und psychologischer Hinsicht zu begegnen und so Alternativen zur Abtreibung anzubieten. Dies kann jedoch eine Behandlung im Strafgesetzbuch nicht ausschließen. Wenn sich ohnehin alle an Gottes Gebot hielten, dann bräuchte es kein Strafgesetzbuch. Aber wir leben nicht mehr im Paradies, daher muss der Staat auch hohe Güter wie das menschliche Leben auf dem Wege des Strafgesetzes schützen. Was, wenn nicht das, soll die Aufgabe des Staates sein?

Zum Gewissen

Das Positionspapier verweist im Kontext der Auseinandersetzung mit der katholischen Sittenlehre auf die Bedeutung des individuellen Gewissens und betont, der Mensch müsse seinem Gewissen folgen. Das ist so unvollständig, dass es beinahe schon falsch ist. Denn die Implikation ist: Mein Gewissen kann die katholische Sittenlehre überstimmen. Das ist wider jede Vernunft. Das Gewissen ist die Instanz der menschlichen Vernunft, die den Menschen an Gottes Gebot rückbindet. Aber weil es eine Instanz der Vernunft ist, hat es sich auch nicht nach Gefühlen oder Eigenwünschen zu richten, sondern muss vernünftig gebildet werden, nämlich anhand von Gottes Geboten, wie sie sich im Naturrecht und in der Offenbarung zeigen. Die Offenbarung aber hat zum Inhalt den katholischen Glauben, der durch die von Christus gegründete Katholische Kirche durch die Zeit bewahrt wird.

Die Behauptung, die Tradition ordne kirchliche Vorgaben dem individuellen Gewissen unter, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Durch die vage Formulierung wird der Leser dazu verleitet, zunächst vielleicht an einen Fall zu denken, wo ein Mitglied der Hierarchie dem Gebot Gottes zuwiderlaufende Anweisungen gibt, denen man selbstverständlich nicht Folge leisten darf. Doch das ist kein Fall, in dem das individuelle Gewissen kirchliche Vorgaben überstimmt, sondern ein Fall, in dem das an der Lehre der Kirche gebildete Gewissen feststellt, dass die Anweisung eines kirchlichen Oberen dem Gebot Gottes zuwiderläuft und somit gerade keine kirchliche Vorgabe sein kann. Sich aber unter Berufung auf das eigene Gewissen (das ja die seelische Instanz ist, welche den Menschen an Gottes Gebot rückbindet) über das Gebot Gottes „Du sollst nicht morden“ hinwegzusetzen, setzt sich dem Verdacht der Blasphemie aus, denn es unterstellt Gott, die Übertretung Seines eigenen Gebotes zu rechtfertigen.

Zu sagen: „Die Kirche mag das so lehren, aber mach nur, was du vor deinem Gewissen für richtig hältst“, ist schwerster geistlicher Missbrauch. Wer so vorgeht, wird sich vor dem Gericht Gottes für die Seelen, die er ins Verderben schickt, verantworten müssen.

Schränkt die katholische Lehre die Gewissensfreiheit ein? Nein, denn Freiheit ist die Freiheit zum Guten. Schränkt sie die Freiheit ein, zu tun, was immer ich will? Ja, und das ist gut so. Denn genau dies ist die Aufgabe des Gewissens: Das menschliche Handeln nach moralischen Kriterien einzuschränken.

Zur Darstellung der kirchlichen Lehre als männlich dominierte Machtstruktur

Die Passage, welche die kirchliche Sittenlehre wesentlich unter dem Gesichtspunkt männlicher Dominanz und Kontrolle über weibliche Sexualität darzustellen sucht, konstituiert nicht einmal ein echtes Argument.

Wenn es in der gesamten Menschheitsgeschichte keine einzige Frau gegeben hätte, welche die Abtreibung ablehnt, und alle Männer sie geschlossen abgelehnt hätten – so würde dies doch nichts daran ändern, dass es verwerflich ist, einen unschuldigen Menschen direkt zu töten, vom ersten Augenblick der Befruchtung an. Die ganze Rede von männlicher Dominanz ist nichts weiter als ein ad-hominem-Argument und ein Versuch, die Debatte vom eigentlichen Gegenstand wegzulenken. Ähnliches gilt für den Versuch, die Lebensrechtsbewegung durch Assoziation mit der sogenannten Neuen Rechten diskreditieren zu wollen.

Wahre Fremdbestimmung geht nicht von der Kirche aus, welche die Schwächsten, nämlich ungeborene Personen, die zu ihrer Verteidigung nicht einmal schreien können, schützt. Wahre Fremdbestimmung geht von denen aus, die meinen, selbstbestimmt einem anderen Menschen das Leben nehmen zu können – und ihm so die Möglichkeit rauben zu dürfen, jemals irgendetwas zu bestimmen. Ja, mehr noch: Um selbstbestimmt das Leben eines Schutzlosen nehmen zu können, müssen andere Menschen erst einmal bereit gewesen sein, ihre Selbstbestimmung hinter dem Leben dessen zurückzustellen, der dann selbstbestimmt einen Menschen zum Tode verurteilt für das Verbrechen zu existieren.

Zur Verhütung und Sexualbildung

Das Positionspaper fordert frei zugängliche und kostenfreie Verhütungsmittel und stellt dies als Prävention von Abtreibungen dar. Dass die Katholische Kirche sich immer gegen künstliche Verhütung ausgesprochen hat, wird nicht einmal erwähnt.

Künstliche Verhütung ist nicht ein neutrales Mittel verantwortlicher Lebensplanung. Sie trennt die menschliche Sexualität von der Weckung neuen Lebens. Dazu kommt, dass hormonelle Verhütungsmittel, allen voran die im Deutschen so treffend benannte Anti-Baby-Pille, frühabtreibend wirken können. Die „Pille danach“ dagegen, welche vom Positionspapier anstandslos unter den Verhütungsmitteln genannt wird, ist nichts weiter als ein Mittel zur Frühabtreibung.

Unkritisch übernimmt das Positionspapier die Sprache postmoderner Sexualpädagogik: Selbstbestimmung, Aufklärung, Risikomanagement. Aber Aufklärung wozu?

Was wirklich nottut, ist Aufklärung über die sittliche Natur des Menschen. Wenn man sich daran hielte, dass diejenigen Akte, die neues Leben wecken können, in eine Beziehung mit Stabilitätsgarantie, nämlich die Ehe, gehören, so ließen sich viele Schwangerschaftskonflikte aufwandsfrei vermeiden. Wenn die Krankenkasse Verhütungsmittel für Jugendliche bezahlt, die nach deutschem Recht überhaupt nicht heiratsfähig sind, betätigt sich die Krankenkasse als Kuppler.

Es ist die Aufgabe des Staates, über die Einhaltung der sittlichen Ordnung zu wachen, nicht, sie weiter zu zerstören. Weder aus den Mitteln der Krankenkasse noch aus der Staatskasse sollten Verhütungsmittel bezahlt werden. Übrigens sieht man an dieser Stelle, wie viel die Rede vom angeblich so bedeutsamen individuellen Gewissen wert ist: Steuerzahler, deren Gewissen ein Problem anmeldet, wenn von ihrem Steuergeld Verhütungsmittel bezahlt werden, werden mit keinem Wort erwähnt.

Aufklärung? Ja bitte, Aufklärung über Tugend und Verantwortung.

Zur Verantwortung der Männer

Das Positionspaper sagt zutreffend, dass eine Schwangerschaft durch zwei Menschen entsteht und Männer Verantwortung tragen. Aber welche Schlüsse werden daraus gezogen?

Was ist denn die Verantwortung der Männer? Mit ihrer Freundin die Verhütungsmethoden zu besprechen und sie ergebnisoffen zu beraten, wenn sie doch einmal schwanger sein sollte, wie das Positionspapier suggeriert? Nein! Das ist etwas für Waschlappen ohne Selbstbeherrschung!

Verantwortung heißt für Männer, dass sie eben nicht jedem Trieb nachgeben und mit einer Frau, mit der sie nicht verheiratet sind, ins Bett gehen, „weil doch verhütet wird.“ Wie viele Abtreibungen geschehen aufgrund von Druck durch einen pflichtvergessenen, verräterischen, nichtsnutzigen, mörderischen, selbstsüchtigen Vater, der meint, wenn Verhütung die halbe Miete sei (was sie auch ist), dann könne man jetzt mit der Abtreibung auch die volle Miete zahlen.

Was ist die Aufgabe des Vaters, wenn auf einmal die Schwangerschaft im Raum steht – mit allen womöglich vorhandenen Schwierigkeiten? Seine Aufgabe ist zu sagen: „Ich stehe zu dir, egal, wie schwierig das wird. Ich werde für dich und unser Kind sorgen.“

Wer sagt, der Vater solle einfach die Entscheidung der Mutter unterstützen, dürfe aber letztlich nicht mitentscheiden, macht es sich zu einfach, denn auch der Vater hat das Elternrecht. Wohlgemerkt: Er hat kein Recht mitzuentscheiden, dass es zur Abtreibung kommen sollte. Sein Recht ist seine Pflicht – Mutter und Kind zu beschützen und für sie zu sorgen, und ja: Gegebenenfalls das Kind vor der Mutter zu schützen, wenn das möglich ist. Und wenn der Staat verhindert, dass der Vater in irgendeiner Weise mitreden kann, so ist es zumindest seine Pflicht, die Mutter notfalls um das Leben seines Kindes anzuflehen und ihr jede Unterstützung anzubieten, derer er fähig ist, wenn sie nur das Kind am Leben lässt. Ein Vater aber, der die Schwangerschaft zu einem Vorwurf macht („Konntest du nicht verhüten, mach das weg“) oder Mutter und Kind im Stich lässt, begeht ein Verbrechen gegen Gott, gegen die Mutter seines Kindes und gegen das Kind selbst, welche zu beschützen zu seinen heiligsten Pflichten gehört. Ein solcher Mann ist ein Lump, aber kein echter Kerl.

Zur ärztlichen Versorgung

Je weniger Ärzte zur Abtreibung bereit sind, desto besser! Besser für die Seelen der Ärzte und der Mütter, besser für die Kinder. Besser für dieses Land, das sich durch millionenfache Morde das göttliche Strafgericht zuzieht.

Die Forderungen des Positionspapiers sind diesbezüglich desaströs. Dies fängt damit an, dass der Staat politisch für flächendeckende „Versorgung“ mit Abtreibungen sorgen und Informationen zur Verfügung stellen soll, wo diese möglich sind. Schlimm genug, wenn der Staat eine so grauenhafte Sünde nicht verhindert – aber dieser sogenannte katholische Verband fordert, der Staat solle auch dazu beitragen. Ein Staat, der ein solches Verbrechen fördert, liefert sein Volk dem Gericht aus.

Und dann die himmelschreiende Forderung des Positionspapiers, auch in katholischen Krankenhäusern sollten Abtreibungen möglich sein? Nicht nur die staatliche Obrigkeit, sondern auch die kirchliche soll dieses Volk der Sünde überantworten?

Es ist ja ganz nett, dass man immerhin den Ärzten zugesteht, zu einer Abtreibung nicht „verpflichtet“ zu werden (als wenn jemals ein Mensch zur Sünde verpflichtet sein könnte), doch auch die Forderung, zur ärztlichen Ausbildung solle die Abtreibung gehören, ist schon grauenhaft genug. Soll in Deutschland kein Katholik mehr Arzt werden können, weil er beim Studium lernen muss, wie man einen ungeborenen Menschen ermordet?

Abtreibung sollte unter Ärzten stigmatisiert sein, mehr noch: Ein jeder Arzt sollte verpflichtet sein, einen Eid zu leisten (und gehalten sein, ihn zu erfüllen, unter Androhung von einem Kapitalverbrechen angemessenen Strafen und dem Verlust des Praxisrechts), der an jenen des Hippokrates angelehnt ist: „Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht. Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.“

Zur Beratung und Unterstützung

Das Positionspapier sagt, man sei sich im Verband nicht einig gewesen, ob die Beratung im Schwangerschaftskonflikt ein Recht oder – wie bisher – auch eine Pflicht sein sollte.

Diese Frage setzt viel zu spät an, denn §218 des Strafgesetzbuches lässt, wie man es dreht und wendet, vielfachen Mord im Mutterleib zu, trotz nomineller Strafbarkeit. Daher ist die Frage „Beratungsrecht oder Beratungspflicht“ aus der Perspektive des katholischen Glaubens und des Naturrechts wie folgt zu beantworten: Niemals und unter keinen Umständen kann die direkte Tötung eines Unschuldigen, auch nicht im Mutterleib, von der staatlichen Gewalt auch nur geduldet werden.

Ein Beratungsangebot aber, welches Müttern in Schwierigkeiten zur Seite steht und wie es Organisationen wie etwa Profemina bereits anbieten, ist eine sinnvolle Einrichtung und sollte ausgeweitet werden – so, dass jede Mutter, die es benötigt, es auch in Anspruch nehmen kann. Es kann insofern keine ergebnisoffene Beratung geben, als niemals die direkte Tötung eines Unschuldigen zuzulassen ist, wohl aber im Hinblick auf sonstige konkrete Vorgehensweisen.

Was die finanzielle Unterstützung angeht, sagt das Positionspapier so richtig, dass man gegen das Armutsrisiko für Familien vorgehen muss. Hier wäre ein konkreter Vorschlag: Es fließt viel Steuergeld in Initiativen und Organisationen, die sich letztlich lebensfeindlich betätigen. Wie wäre es, ihnen dieses Geld zu streichen und dafür, sei es durch Kindergrundsicherung, sei es durch Förderprogramme, sei es durch Steuersenkungen zugunsten von Kindern, das Geld dorthin fließen zu lassen, wo es gebraucht wird, nämlich dort, wo die Zukunft der Gesellschaft liegt, in den Familien?

Zur Aufgabe eines katholischen Frauenverbandes

Von einer katholischen Frauenbewegung wäre zu erwarten, dass sie inmitten einer Kultur des Todes mutig für Mutter und Kind eintritt. Stattdessen wirkt dieses Papier über weite Strecken wie der Versuch, katholische Begriffe mit liberaler Abtreibungsrhetorik zu versöhnen. Das Ergebnis ist verheerend.

Die kfd müsste Müttern sagen: Du bist nicht allein. Dein Kind ist kein Feind. Deine Würde steht nicht gegen die Würde deines Kindes. Die Kirche darf dich nicht im Stich lassen, aber sie darf dich auch nicht belügen. Abtreibung ist keine Befreiung, sondern ein zusätzliches Trauma. Hilfe muss Leben ermöglichen, nicht Tötung legitimieren.

Mütter in Notlagen brauchen Hilfe, Schutz, Begleitung, materielle und geistliche Unterstützung und menschliche Nähe. Niemals aber kann das Recht des Kindes auf Leben zur Debatte stehen. Niemals kann die Unterstützung darin bestehen, Abtreibung als mögliche Gewissensentscheidung zu normalisieren. Nicht jede Entscheidung ist zu unterstützen, sondern jede Person. Notfalls ist sie bei der Bekehrung zu unterstützen, aber im Idealfall wird bereits vorab eine solche Hilfe geleistet werden, dass die Schwangerschaft nicht mehr mit der Angst vor einer scheinbar unmöglich zu bewältigenden Zukunft verbunden ist.

Ein katholischer Verband hat nicht den Auftrag, den Zeitgeist zu taufen, sondern Gottes Ehre und das Heil der Seelen zu suchen. Katholisch ist immer klar und unmissverständlich: Jedes Kind ist von Gott gewollt. Jede Mutter verdient Schutz. Jede Abtreibung ist ein schweres Unrecht. Jede Gesellschaft, die das Leben ungeborener Menschen preisgibt, verliert ihr moralisches Fundament. Und jeder katholische Verband, der diese Wahrheit relativiert, verrät seine eigene Sendung.

Die wahre Befreiung der Frau liegt darin, ihr zur Freiheit zum Guten zu verhelfen, zur Freiheit, ihrer Berufung gemäß Ja zum Leben zu sagen, ungeachtet aller Schwierigkeiten – wie Maria.